Rücksichtslose Nachbarn

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Übermässige Tabakrauchemission aus einer Nachbarwohnung stellt im Sinne des Gesetzes einen Mangel dar, das heisst, der Vermieter ist verpflichtet diesen zu beheben. Dies gilt auch bei Belästigung im Treppenhaus, auf dem Balkon etc.
Versuchen Sie zuerst mit dem Verursacher zu sprechen. Kommt es zu keiner einvernehmlich Lösung gelangen Sie an den Vermieter (Hausverwaltung, Eigentümer). Sollte der Vermieter Ihr Anliegen nicht ernst nehmen, können Sie die Miete nach einer schriftlich angezeigten Frist zur Behebung des Mangels hinterlegen. Auch Mietzinskürzungen sind möglich.
Sie sollten auf keinen Fall zulassen, dass Ihre Gesundheit und Lebesqualität durch andere zerstört wird. Das Recht ist auf Ihrer Seite.

Quelle und genauere Informationen: www.proaere.ch

Nichtraucherschutz Schweiz. Wir wollen zusammen die Rechte der Nichtraucher und Passivraucher ausbauen.