Wehren sie sich

Über die Hälfte der Nichtraucher sind an ihrem Arbeitsort (inklusive Pause) dem Rauch anderer ausgesetzt. Dabei gibt es in der Schweiz Gesetze die den Schutz vor Passivrauch am Arbeitsplatz vorschreiben. Wenn diese in Ihrem Betrieb noch nicht umgesetzt wurden sollten Sie sich wehren! Dabei genügt es wenn ein einziger Nichtraucher sich belästigt fühlt. Bauliche Gegebenheiten Mehrheiten und Gewohnheitsrecht haben dabei also kein Gewicht. Im Gegensatz zu anderen Paragraphen ist das Gesetz hier sehr klar es lohnt sich also unbedingt für Ihr Recht einzustehen.

Eine Studie aus Grossbritannien hat übrigens ergeben dass die jährliche Anzahl Todesfälle wegen Passivrauchen am Arbeitsplatz dreimal so hoch ist wie die Gesamtanzahl tödlicher Berufsunfälle.

Sie sollten sich unbedingt wehren. Schlechterstellung oder Mobbing aufgrund der Durchsetzung Ihres Rechts ist missbräuchlich und kann vor Arbeitsgericht bekämpft werden.

Laden Sie sich das Merkblatt bei www.proaere.ch runter dort bekommen Sie auch mehr Infos Nichtraucherschutz Schweiz. Wir wollen zusammen die Rechte der Nichtraucher und Passivraucher ausbauen.